Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen (Vertragsabschluss, Vertragsschluss), die Vertragsabwicklung, die Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen von Verträgen regeln.

Abofallen: 

Bei Abofallen handelt es sich um unseriöse Geschäftspraktiken, bei denen die Kosten für den Verbraucher im Vorhinein nur schwer zu erkennen sind. Kunden, die in eine Abofalle geraten sind, können sich i.d.R. mit einem Widerspruch aus dem Vertrag befreien.

Kaufvertrag und Werkvertrag:

Ob es sich um einen Werkvertrag oder Kaufvertrag handelt, entscheidet der Schwerpunkt des jeweiligen Vertrages. Einem Kaufvertrag liegt der Erwerb von Eigentum zugrunde. Der Werkvertrag hingegen zielt darauf ab, dass eine Sache gemäß der Vereinbarungen geschaffen wird.

Kündigung und Widerruf von Verträgen:

Wird ein Vertrag widerrufen, gilt er als nicht zustande gekommen. Dies ist aber nur innerhalb einer gesetzlichen Frist und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gekündigt werden muss ein Vertrag in der Regel schriftlich. Gründe müssen dabei nicht angegeben werden. Kündigung und Widerruf müssen wirksam zugegangen sein.

Leasingvertrag:

Ein Leasingvertrag ist ein Vertrag für die Nutzungsüberlassung eines Objektes. Die Möglichkeiten, um einen Leasingvertrag zu kündigen, sind begrenzt. Es kann jedoch ein Kündigungsrecht in den Vertrag aufgenommen werden, welches in der Regel an Bedingungen geknüpft ist. Alternativ kann der Leasingvertrag an eine andere Person überschrieben werden.

Sachmängel und Gewährleistung beim Kaufvertrag:

Kommt es bei einem Kaufvertrag zu einem Sachmangel, fällt dies in die Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Dieser muss den Sachmangel folglich beheben. Geschieht dies nicht, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten.