Familienrecht

bei Trennung und Scheidung

ich helfe Ihnen weiter

  • mit Beratung und Vertretung während der Trennung und Scheidung im Zusammenhang mit allen hiermit auftretenden Rechtsfragen
  • bei Ehegattenunterhalt in Form des Trennungsunterhaltes und des nachehelichen Unterhaltes
  • Kindesunterhaltes minderjähriger Kinder
  • bei dem Sorge- und Umgangsrechts
  • der Verteilung des Hausrates
  • des Versorgungsausgleichs und des Zugewinnausgleichs
  • Unterhaltsansprüche Volljähriger
  • Ausarbeitung von Scheidungsfolgevereinbarungen

Grundlage der Berechnung des Kindesunterhaltes sind von den Gerichten entwickelte Tabellen zum Einkommen und dem Alter des Kindes. Die bekannteste und am häufigsten verwendete Tabelle ist die Düsseldorfer Tabelle.

In geeigneten Fällen können die Angelegenheit vollständig online und telefonisch bearbeiten. Zur Vorbereitung verwenden Sie bitte hier dieses Scheidungsformular. Entsprechend Ihren Angaben erstelle ich einen Scheidungsantragsentwurf, der Ihnen nebst Kostenvoranschlag und Vollmacht zukommt.
Die Vollmacht steht auf dieser Seite auch zum Download bereit. Nach Erhalt der vorzulegenden Gerichtskosten wird der Scheidungsantrag von mir beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
 
Den für die Durchführung des Versorgungsausgleichs (Rentenausgleich) erforderlichen Fragebogen hierzu erhalten Sie gesondert zugesandt. Dieser muß von Ihnen ausgefüllt und unterzeichnet an mich zurückgegeben werden.
(Fragebogen zum Versorgungsausgleich als PDF)
 
Selbstverständlich stehe ich Ihnen während des gesamten Verfahrens für aufkommende Fragen telefonisch zur Verfügung.
 
Auch persönliche Termine können jederzeit vereinbart werden.
 
Nach Berechnung des Versorgungsausgleichs wird in der Regel vom Amtsgericht – Familiengericht – der Scheidungstermin bestimmt. Wir werden diesen Termin dann wahrnehmen (Ich bin bundesweit hierfür zugelassen).
 
Falls Sie nicht in der Lage sein sollten, Gerichtskosten und Anwaltskosten zu bezahlen, da Ihr Einkommen zu niedrig ist, besteht die Möglichkeit, eine Verfahrenskostenhilfe für Sie zu beantragen. Hierzu ist von Ihnen die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen und unterschrieben nebst Belegen wie Kreditverträge, Einkommensbescheinigungen, SGB II Bescheid, Rentenbescheide usw. zurückzureichen (Download Antrag Prozesskostenhilfe).
Ich werde die dann Verfahrenskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – für Sie beantragen.
 
Die Verfahrenskostenhilfe kann ratenfrei gewährt werden oder mit einer vom Gericht anzuordnenden Ratenzahlung, die 48 Monate nicht überschreiten darf.
Die Dauer des Scheidungsverfahrens beläuft sich erfahrungsgemäß auf etwa vier bis zwölf Monate.